Frischwasserspüler mit thermischer Desinfektion schützen vor Keimen, die sich über benutztes Geschirr schnell verbreiten können. Miele empfiehlt diese Geräte speziell Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern und Kindergärten – und bietet jetzt zusätzlich das Testverfahren „PROHygiene“ an. Es weist einen erfolgreichen Spülgang ebenso zuverlässig nach wie eventuell noch vorhandene Bakterien. Nützlich ist dies zum Beispiel als zusätzlicher Beleg eines erstklassigen Hygienestandards, etwa gegenüber Behörden, Bewohnern oder deren Angehörigen.
Dieser Test bewährt sich schon seit einigen Jahren in Miele-Waschmaschinen mit Trennwand: Geräten, die eigens für die desinfizierende Aufbereitung von so genannter Infektionswäsche konzipiert sind. Weil in hygienisch sensiblen Bereichen auch die Anforderungen an die Geschirrreinigung hoch sind, kommt in den Frischwasserspülern PG 8059 HYGIENE und PG 8057 HYGIENEplus während der einzelnen Spülphasen ausschließlich frisches Wasser zum Einsatz. Die Reinigung erfolgt bei 60°C, und nachgespült wird fünf Minuten bei 83°C. Zusätzlich ist das „HYGIENEPlus“-Gerät mit dem Vario TD-Programm ausgestattet, das eine thermische Desinfektion bietet.
Mit dem PROHygiene-Test ist es nun erstmals möglich, die erfolgreiche Aufbereitung auch zu dokumentieren. Herzstück der Prüfung sind geschlossene Bioindikatoren (DES- Controller), die der Miele-Servicetechniker vor dem Programmstart in den Ober-und Unterkorb legt. Sie wurden mit dem humanpathogenen Testkeim Enterococcus faecium ATCC 6057 in einer hohen Keimdichte kontaminiert. Das Entweichen der Mikroorganismen wird dabei durch eine stabile und gleichzeitig flexible Membran verhindert.
Die Keimträger werden zusammen mit dem verschmutzten Geschirr gereinigt. Anschließend schickt der Servicetechniker die Probe an ein unabhängiges Labor. Dort wird geprüft, ob noch Keime auf dem Indikator nachweisbar sind. Nach etwa zwei Wochen liegt das Ergebnis vor, und der Miele-Kunde erhält eine detaillierte Auswertung. Die erfolgreiche Prüfung kann er dann mit einem Zertifikat belegen, sobald Bedarf besteht – gegenüber Angehörigen von Patienten und Bewohnern oder im Rahmen einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt.
Quelle: Miele